Wahlarzt
Als Wahlarzt stehe ich in keinem Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse (Ausnahme: KUF).
Die Honorar-Verrechnung erfolgt direkt mit meinen Patientinnen bzw. Patienten.
Sie können die bezahlte Honorarnote bei ihrer Sozialversicherung einreichen;
die Rückerstattung beträgt bis zu 80% des Kassentarifs;
private Krankenversicherungen übernehmen je nach Tarif einen weiteren Teil.
Wahlarztrezepte für Medikamente bzw. Verordnungsscheine für Heilbehelfe
sind Kassenrezepten gleichgestellt.
Ihre Vorteile
Ausreichend Zeit für Untersuchung und Gespräch
Flexible Ordinationszeiten und geringere Wartezeiten
Erweitertes Leistungspektrum